Doppelte Förderung für die betriebliche Altersvorsorge

Der Fachkräftemangel schlägt überall in der Wirtschaft durch – und damit der Druck auf die Unternehmen, ihren Beschäftigten mehr zu bieten. Neben gutem Lohn und guten Arbeitsbedingungen sind betriebliche Sozialleistungen gefragt. Angesichts sinkender Renten steht dabei auch eine Betriebsrente hoch im Kurs.

Steuervorteile, Zuschüsse, Freibeträge: Neue gesetzliche Regelungen für die betriebliche Altersversorgung bieten jetzt noch mehr Vorzüge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Man muss Sie nur zu nutzen wissen und richtig anwenden. Dann ist sie auch ein schlagkräftiges Argument, neue Mitarbeiter zu gewinnen und bewährte Kräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. Nachhaltigkeit wird für Betriebe immer wichtiger, das gilt auch für die eigene Personalpolitik. Betriebsrente ist per se nachhaltig, und richtig gemacht sorgt sie für mehr Mitarbeiterbindung im eigenen Unternehmen. Dabei ist sie nicht nur für (künftige) Arbeitnehmer attraktiv, sondern auch für die Arbeitgeber. Denn das Betriebsrentenstärkungsgesetz fördert die betriebliche Altersvorsorge seit Jahresbeginn in doppeltem Maße, wie Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G., den Anwesenden am Tag des Mittelstandes mit hoher Fachkompetenz voller Begeisterung sehr kurzweilig vermittelt. Insbesondere die vorgestellten Praxisbeispiele zeigen, dass es sich bereits ab dem ersten Mitarbeiter bezahlt machen kann, wenn eine beruhigende Altersabsicherung für Sicherheit sorgt, die keineswegs teuer sein muss, zumal der Staat sich mit rund 30% beteiligt.